„Sichern Sie, was Sie aufgebaut haben – und schaffen Sie Liquidität für das, was kommt.“
Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass sie laut §1 BetrAVG für jede fehlende oder fehlerhafte betriebliche Altersversorgung haften – selbst wenn die Beiträge an Versicherungen weitergeleitet wurden.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Haftung rechtssicher abwenden und daraus gleichzeitig Liquidität und Vertrauen gewinnen – mit einer modernen Form der betrieblichen Zukunftssicherung.
Arbeitgeber-Bereich
Unzählige Unternehmer haften unbewusst für Fehlbeträge in Versicherungsverträgen ihrer Mitarbeiter. Zillmerung, Abschlusskosten und §314 VAG führen dazu, dass oft weniger im Vertrag steht, als eingezahlt wurde. Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden: Der Arbeitgeber haftet auch dann – verschuldensunabhängig.
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Ihr Arbeitgeber hat erkannt, dass die gesetzliche Rente allein nicht reicht. Er beteiligt sich aktiv an Ihrem Vermögensaufbau – mit einer Kapitalzusage, die unabhängig von Versicherungen funktioniert.
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Steuerberater-Bereich
Steuerberater tragen eine Informations- und Vorsorgepflicht gegenüber ihren Mandanten – insbesondere, wenn Risiken aus der betrieblichen Altersversorgung bestehen. Wir zeigen, wie Sie Ihre Mandanten vor Haftung, Verlust und Liquiditätsengpässen bewahren – mit rechtlich belegbaren Konzepten und wirtschaftlichem Nutzen.
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Interessante Beiträge zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Führung, Coaching & Mediation.
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